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Umsatzsteuer in Deutschland: die Ist-Versteuerung

Verfasst von Elena
Gestern aktualisiert

So funktioniert die Finom-Buchhaltung:

Die Finom-Buchhaltung berechnet die Mehrwertsteuer nach der Ist-Versteuerung. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer erst dann erfasst wird, wenn die Zahlung tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist – und nicht bereits bei der Rechnungsstellung.

Der Unterschied zwischen den Verfahren

In Deutschland gibt es zwei gängige Verfahren zur Versteuerung der Umsatzsteuer:

  • Ist-Versteuerung (klassisches Verfahren) — Die Umsatzsteuer hängt vom Zahlungseingang ab.

  • Soll-Versteuerung (Standard) — Die Umsatzsteuer fällt bei Rechnungsstellung bzw. Leistungserbringung an, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.

Das Finanzamt geht standardmäßig von der Soll-Versteuerung aus, sofern Sie keine behördliche Gestattung für die Ist-Versteuerung haben.

Was Sie tun sollten

Wenn Sie Finom Buchhaltung nutzen und dem Finanzamt Ihre Ist-Versteuerung noch nicht mitgeteilt bzw. noch nicht beantragt haben, sollten Sie das nachholen. Ohne entsprechende Gestattung können sich in Ihren Umsatzsteuererklärungen Abweichungen ergeben.

Die Mitteilung können Sie in wenigen Minuten über ELSTER absenden.

So geht’s über ELSTER

  1. Melden Sie sich unter www.elster.de an.

  2. Öffnen Sie dort den Pfad: Alle FormulareSonstige NachrichtenSonstige Nachricht an das Finanzamt.

  3. Wählen Sie Ihr Finanzamt aus.

  4. Geben Sie als Betreff „Antrag auf Ist-Versteuerung gemäß § 20 UStG” ein.

  5. Fügen Sie den folgenden Text ein. Verwenden Sie entweder Option A oder B (nicht beide), ergänzen Sie anschließend Ihren Namen.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Gestattung der Ist-Versteuerung gemäß § 20 UStG rückwirkend ab dem 01.01.2025.

[Eine Option wählen:]

Option A: Mein Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2024 hat die Grenze von 800.000 Euro nicht überschritten.

Option B: Ich übe eine freiberufliche Tätigkeit aus.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]”

Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

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