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Einkommensteuererklärung (ESt) in Finom Accounting

Verfasst von Elena

Mit Finom Accounting können Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung (ESt) jetzt direkt auf Basis Ihrer bereits in Finom erfassten Buchhaltungsdaten vorbereiten und elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

💡 Die ESt-Erklärung steht derzeit für Einzelunternehmer für das Steuerjahr 2025 in Deutschland zur Verfügung.

Was ist die Einkommensteuererklärung (ESt)?

Die Einkommensteuererklärung fasst Ihr jährliches Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit und anderen Quellen zusammen und ermittelt, wie viel Einkommensteuer Sie nachzahlen müssen oder erstattet bekommen. Sie muss von Einzelunternehmern, Freiberuflern und anderen Selbstständigen abgegeben werden — in der Regel einmal jährlich, nach Ablauf des Steuerjahres.

Sobald Sie Ihre ESt über Finom einreichen, wird sie elektronisch an das Finanzamt zur offiziellen Bearbeitung übermittelt. Das Finanzamt prüft anschließend Ihre Erklärung und erstellt einen Steuerbescheid, in dem der endgültige, rechtsverbindliche Betrag festgelegt wird — eine Erstattung oder eine Nachzahlung.

Wer sollte diese Erklärung abgeben?

Sie sollten eine ESt-Erklärung einreichen, wenn Sie Einzelunternehmer sind — Freiberufler oder Gewerbetreibender — und für das entsprechende Steuerjahr Einkünfte zu erklären haben. Wenn Sie bereits mit einem Steuerberater zusammenarbeiten oder Ihre Erklärung über einen anderen Dienst eingereicht haben, müssen Sie sie nicht erneut über Finom abgeben — markieren Sie sie einfach als eingereicht.

Ist die ESt-Erklärung von Finom für Sie geeignet?

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, was in dieser Version enthalten ist und was noch nicht unterstützt wird.

In dieser Version vollständig unterstützte Formulare

Finom erstellt und übermittelt derzeit folgende Formulare als Teil Ihrer ESt-Erklärung:

  • Hauptvordruck ESt 1 A — das Hauptformular mit Ihren persönlichen und allgemeinen Angaben

  • Anlage Vorsorgeaufwand — Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen (gesetzliche und private Kranken­versicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherungsbeiträge und sonstige Versicherungsaufwendungen)

  • Anlage S — Einkünfte aus selbstständiger Arbeit / freiberuflicher Tätigkeit

  • Anlage G — Einkünfte aus Gewerbebetrieb, einschließlich der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

  • Anlage N — Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Anlage Kind — Angaben zu Ihren Kindern, sofern für steuerliche Freibeträge relevant

Diese Formulare werden, wo möglich, automatisch anhand Ihrer Buchhaltungsdaten und Ihrer EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) vorausgefüllt.

Was noch nicht enthalten ist

Diese Version deckt weitere Einkunftsarten, Abzüge oder Sonderformulare noch nicht ab. Insbesondere unterstützt Finom derzeit nicht:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)

  • Ausländische Einkünfte (Anlage AUS)

  • Außergewöhnliche Belastungen

  • Spenden und Kirchensteuerbeiträge, die über die in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassten Beträge hinausgehen

  • Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen (Anlage Unterhalt)

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

  • Zusammenveranlagung von Ehepartnern/Lebenspartnern

Wenn Ihre steuerliche Situation einen der oben genannten Punkte betrifft, prüfen Sie diese bitte sorgfältig, bevor Sie Ihre Erklärung einreichen. Wird Ihre ESt über Finom eingereicht, ohne diese Einkünfte oder Abzüge zu berücksichtigen, kann dies zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Steuererklärung führen. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Steuerberater oder ergänzen Sie die fehlenden Angaben separat über ELSTER, bevor Sie die Erklärung abgeben.

So reichen Sie Ihre ESt-Erklärung ein

  1. Prüfen und bestätigen Sie jeden Abschnitt Ihrer Erklärung (Persönliche Angaben, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage S, Anlage G und weitere zutreffende Abschnitte).

  2. Überprüfen Sie das voraussichtliche Steuerergebnis sowie Ihre persönlichen Daten und Bankverbindung.

  3. Bestätigen Sie, dass die Angaben vollständig und korrekt sind, und autorisieren Sie Finom, Ihre Erklärung elektronisch über ELSTER zu übermitteln.

  4. Reichen Sie Ihre Erklärung beim Finanzamt ein.

Nach der Einreichung prüft das Finanzamt Ihre Erklärung. Sollten weitere Angaben erforderlich sein, wird sich das Finanzamt direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Den Steuerbescheid mit dem endgültigen Betrag — Erstattung oder Nachzahlung — erhalten Sie separat vom Finanzamt.

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