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Unterstützte Rechtsformen, für die wir ein Konto eröffnen können

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Verfasst von Thomas Finan
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Wir können ein Konto für Freelancer, Unternehmen und Unternehmen in Gründung eröffnen.

Selbständige sowie Einzelunternehmer können nicht als Unternehmer handeln. Trotz der Tatsache, dass sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, handeln Selbständige als natürliche (physische) Personen und nicht als juristische Personen. Bei Beginn der Registrierung können sie die Option "Ich bin Freelancer" wählen.

Für Unternehmen sind die unterstützten Rechtsformen derzeit nur auf Deutschland beschränkt. Wir können nur ein Konto für die unten ausgeführten Rechtsformen eröffnen:

AG

eK

eG

GmbH

GbR

KG

KGaA

OHG

PartG

UG

GmbH & Co KG

Wir können auch ein Konto für Unternehmen eröffnen, die sich in Gründung befinden, wie z.B. GmbH i.G. und UG i.G. Wenn Sie ein Geschäftskonto für ein Unternehmen in Gründung eröffnen möchten, das jedoch eine andere Rechtsform hat (nicht GmbH i.G. oder UG i.G.), könne Sie es uns mitteilen, und wir werden prüfen, ob dies möglich ist.

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