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Wer kann Finom Accounting nutzen?

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Verfasst von Elena
Diese Woche aktualisiert

Finom Accounting ist ein intelligentes, KI-gestütztes Tool, das Ihre Buchhaltung vereinfacht. Es automatisiert zentrale Aufgaben wie Buchführung, Ausgabenkategorisierung, Rechnungs- und Belegverarbeitung sowie Steuerplanung – und hilft Freiberuflern, kleinen Unternehmen und KMU in ganz Europa, Zeit zu sparen und gesetzeskonform zu bleiben.

💡 Der erste Markt, in dem wir Accounting anbieten, ist Deutschland. Weitere Märkte werden 2026 folgen.

Ist Finom Accounting für Ihr Unternehmen geeignet?

Unten finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Rechtsformen und Umsatzsteuersituationen, die wir unterstützen, sowie wichtige Kriterien für die Steuererklärung.

Rechtsformen, die vollständig von Finom Accounting unterstützt werden

Sie können Finom Accounting mit vollem Funktionsumfang nutzen, wenn Ihr Unternehmen registriert ist als:

Einzelunternehmer:

  • Freiberufler – vollständig unterstützt.

  • Gewerbetreibender – vollständig unterstützt, wenn Ihr Jahresumsatz 800.000 € nicht übersteigt oder Ihr Gewinn unter 80.000 € bleibt und Ihr Unternehmen nicht als e.K. (eingetragener Kaufmann) registriert ist.

Personengesellschaften

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – wird bald vollständig unterstützt. Die erforderliche gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung befindet sich derzeit in der Entwicklung.

Rechtsformen, die teilweise von Finom Accounting unterstützt werden

Finom Accounting unterstützt diese Unternehmensformen teilweise. Sie können weiterhin Ihre Umsatzsteuererklärungen (UStVA, UStE) verwalten, aber wir unterstützen derzeit nicht:

  • Doppelte Buchführung

    💡Bitte beachten Sie: Finom Accounting unterstützt diese Art der Buchhaltung derzeit noch nicht vollständig. Wenn Sie Finom Accounting dafür verwenden, erkennen Sie die damit verbundenen Risiken an und akzeptieren diese.

  • Bilanz

  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

  • Körperschaftsteuererklärung

  • Weitere unternehmensbezogene Berichtspflichten

    Zusätzlich wird die doppelte Kategorisierung von Einnahmen/Ausgaben nicht unterstützt.

Teilweise unterstützte Rechtsformen:

  • Gewerbetreibender, der die Umsatzgrenzen überschreitet (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn)

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)

  • KG (Kommanditgesellschaft)

  • Kapitalgesellschaften, einschließlich:

    • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

    • UG (Unternehmergesellschaft)

    • AG (Aktiengesellschaft)

    • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

    • Andere Kapitalgesellschaftsformen

Rechtsformen, die nicht von Finom Accounting unterstützt werden

Wir unterstützen derzeit keine Buchhaltung für Unternehmen, die unter spezielle steuerliche oder berichtspflichtige Regelungen fallen, wie zum Beispiel:

  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau oder Gartenbau

  • Berufe mit Pauschalausgabenregelungen (z. B. Autoren, Journalisten)

  • Tätigkeiten, die spezielle Schuldzinskalkulationen erfordern

  • Nutzung ausländischer Umsatzsteuer, One-Stop-Shop (OSS) oder Import-OSS (IOSS) für EU-/internationale Verkäufe

Unterstützte Umsatzsteuertypen

Finom Accounting unterstützt derzeit:

  • Standard-Umsatzsteuer (19 % / 7 %)

  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Kriterien für die Steuererklärung

EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)

Sie können Ihre EÜR mit Finom einreichen, wenn:

  • Sie die Anlage EÜR zur Meldung von Einnahmen und Ausgaben einreichen müssen.

  • Sie abnutzbares Anlagevermögen besitzen (erfordert Anlage AVEÜR).

Sie können Ihre EÜR nicht mit Finom einreichen, wenn:

  • Sie die Anlage SZ benötigen (z. B. für nicht abzugsfähige Schuldzinsen).

  • Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (erfordert Anlage LuF).

  • Sie eine Personengesellschaft führen, die Anlage SE oder AVSE benötigt.

  • Sie Pauschalausgaben (Betriebsausgabenpauschale) anwenden.

  • Sie Ihren Umsatzsteuerstatus im Laufe des Jahres geändert haben.

Gewerbesteuererklärung

Sie können Ihre Gewerbesteuer mit Finom einreichen, wenn:

  • Sie Gewerbetreibender sind.

  • Ihr Unternehmen das ganze Jahr über in einer Gemeinde tätig war.

Sie können sie nicht einreichen, wenn:

  • Sie Hinzurechnungen oder Kürzungen haben, zum Beispiel:

    • Zinsen für Kredite, Leasing, Softwarelizenzen.

  • Sie den Geschäftssitz im Laufe des Jahres geändert haben.

  • Sie einen Verlustvortrag aus Gewerbebetrieb anwenden.

  • Sie doppelte Buchführung verwenden.

  • Ihr Unternehmen einen Gewerbeverlust erzielt hat.

  • Sie Einkünfte über Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) beziehen.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuererklärungen)

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

In den meisten Standardfällen unterstützt.

Jahresumsatzsteuererklärung (UStE)

Sie können Ihre UStE mit Finom einreichen, wenn:

  • Alle oben genannten Kriterien erfüllt sind.

  • Sie Ihren Umsatzsteuerstatus im Laufe des Jahres nicht geändert haben.

Sie können Ihre UStE nicht mit Finom einreichen, wenn:

  • Sie doppelte Buchführung verwenden.

  • Sie Verkäufe innerhalb der EU über 10.000 € tätigen (OSS/IOSS erforderlich).

  • Sie Margenbesteuerung (Differenzbesteuerung) anwenden.

  • Sie Pauschalsteuersätze für Land- oder Forstwirtschaft anwenden.

  • Sie Solaranlagen verkaufen oder installieren (0 % Umsatzsteuer).

  • Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten mit unterschiedlichen Steuer-IDs haben.

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