Obwohl das Geschäftskonto für das Unternehmen bestimmt ist und unter dem Firmennamen geführt wird, kann nur ein gesetzlicher Vertreter (eine Person) als Inhaber des Kontos eingetragen werden.
Ein gesetzlicher Vertreter ist eine Person, die auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen rechtsverbindlich im Namen anderer handelt.
In der Regel wird der gesetzliche Vertreter in den Gründungsunterlagen angegeben (Gründungsurkunde, Handelsregisterauszug).
Wenn Du Dir nicht sicher bist, wer in Deinem Unternehmen der gesetzliche Vertreter ist, kannst Du Dich zur weiteren Klärung an Deinen Notar wenden.
Wichtige Hinweise:
Wir unterstützen keine gemeinsame Vertretung.
Es kann nur eine Person als Kontoinhaber benannt werden. Die anderen Partner können zur Kontoverwaltung eingeladen werden, sobald es eröffnet ist. Wie man das macht, wird in diesem Artikel beschrieben.
Ein Prokurist ist nicht mit einem gesetzlichen Vertreter gleichzusetzen.
Prokuristen können nicht ein Konto für ein Unternehmen eröffnen und der Kontoinhaber sein.